REACH EG Verordnung

Aufgrund der immer wiederkehrenden Kunden Anfragen hinsichtlich der

REACH EG Verordnung 1907/2006 gibt es dazu folgende Stellungnahme

der MKS Stahlservice GmbH, welche auch zum downnload als pdf für Sie bereitgestellt wird:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hinsichtlich der Europäischen Verordnung (EG Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung,

Zulassung und Beschränkng chemischer Stoffe REACH (Registration,Evaluation,Authorisation and Restriction of Chemicals) bitten wir zur Vermeidung von nicht notwendiger Bürokratie um Beachtung folgender Punkte :

Die MKS GmbH ist im Sinne der REACH Verordnung ein Nachgeschalteter Anwender. 

Wir Liefern Walzstahlfertigerzeugnisse, die je nach Bedarf und Produkt in unseren Spaltbetrieben nach Kundenwunsch angearbeitet werden. 

Eine eigene Registrierung müssen wir gemäß REACH EG Verordnung 1907/2006 nicht durchführen. 

Wie allgemein bekannt sein sollte, hat der Europäische Stahlverband EUROFER eine

„REACH-Implementation-Group“ eingerichtet, in dem alle betroffenen nationalen Verbände mitarbeiten und gemeinsam Listen aller denkbaren Verwendungen unter Berücksichtigung der gesamten Lieferkette definieren.

Damit soll ein einheitliches Vorgehen innerhalb Europas erreicht und der erforderliche bürokratische Aufwand in Grenzen gehalten werden.

Hier erfolgt auch der entsprechende Informationsaustausch zwischen der Europäischen Stahlindustrie

und den vor- und nachgeschalteten Anwendern. Durch diese Vorgehensweise wird der notwendige Informationsfluss im Rahmen der Regulierung von Stoffen auf Basis der REACH-Verordnung sichergestellt.

 

Die Registrierungsfristen für Stoffe enden je nach Gefährlichkeit und Produktionsmenge

Zu unterschiedlichen Terminen – beginnend beim 01.12.2010 über den 01.06.2013

bis zum 01.06.2018 – im letzteren Fall also in 5 Jahren.

 

Grundsätzlich ist Stahl im Sinne der REACH-Verordnung eine besondere Zubereitung und damit nicht registrierungspflichtig. Allerdings sind verwendete Legierungselemente und Eisen zu registrieren.

Dies erfolgt durch die Stahlindustrie als Hersteller bzw. wie bereits erwähnt durch EUROFER.

Siehe dazu auch den „REACH Leitfaden für die Stahlindustrie ’’ herausgegeben von der

Wirtschaftsvereinigung Stahl im Stahl Zentrum, in der jeweiligen aktuellen Fassung.

Wir bitten Sie daher von der oben genannten Erklärung Kenntnis zu nehmen und von Versendung individueller Fragebögen und der Zusendung von Meldungen Ihrer eigenen individuellen Verwendung im Vorfeld abzusehen.

Es ist davon auszugehen, dass durch EUROFER sämtliche Verwendungen im Rahmen der Lieferkette berücksichtigt werden und ggfs. bei Bedarf angepasst werden..

Mit freundlichen Grüßen 

MKS GmbH